SATZUNG


Dies hier sind die offiziellen Regeln des Offenen John Sinclair – Fanclubs (OJSFC). Wir bitten alle Mitglieder sich an diese zu halten, um ein angenehmes Klima zu erreichen.
Außerdem bitten wir alle Mitglieder, die allgemeinen Regeln der Höflichkeit zu beachten. Dies bedeutet, dass der Umgang mit Ihrem Gegenüber mit Respekt stattfinden muss.
Es sollte jedem die Möglichkeit gegeben werden ohne Wertung, seine Meinung zu äußern. Er sollte diese Meinung äußern können, ohne dabei Gefahr zu laufen, für seine Meinung in beleidigender oder beschimpfender Form angefeindet, beschimpft oder lächerlich gemacht zu werden.


 

Satzung „OFFENER JOHN SINCLAIR FAN CLUB“ (OJSFC)

 

§ 1 Name und Sitz
Der Fanclub führt den Namen OFFENER JOHN SINCLAIR FAN CLUB (OJSFC) und hat seinen Sitz in Quarnbek. Der Fanclub wird durch Thomas Eiselt nach außen vertreten (Kontakt: info(at)ojsfc.de).
Gegründet wurde der Fanclub am 01.09.2018

§ 2 Fanclub-Zweck
Sinn und Zweck des Fanclubs ist

a) der Austausch zwischen den Fans,

b) die Förderung der Volksbildung im Bereich der Grusel-Literatur, sowie die weiteren Medien,

b) die Förderung der Völkerverständigung,

c) die Förderung von Kunst und Kultur im phantastischen Bereich.

Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch

a) öffentliche Veranstaltungen und Ausstellungen,

b) die Förderung der Volksbildung im gesamten Bereich von Grusel-Literatur, sowie die weiteren Medien.

Der Fanclub ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Fanclubs dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Mitglieder, auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Fanclubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

a) Eine Mitgliedschaft ist erst ab 16 Jahren möglich.

b) Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden. Der Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form einzureichen und ist gleichzeitig die Anerkennung der Satzung. Juristische Personen erwerben durch ihren Beitritt nur eine Mitgliedschaft mit einer Stimme.

c) Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Vorstand natürlichen Personen verliehen werden. Das Ehrenmitglied ist von Beitragszahlungen befreit.

d) Wer einmal Mitglied war, kann nicht nochmal neues Mitglied werden. Die Mitgliedschaft kann nur verlängert, oder „erneuert“ werden. Das „Willkomms-Paket“ gibt es nur 1x.

§ 4 Austritt und Ausschluss

Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen durch deren Auflösung oder Erlöschen.

Die Mitgliedschaft kann mit monatlicher Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Der Antrag auf freiwilliges Ausscheiden muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückgezahlt.

Der Ausschluss aus dem Fanclub kann verhängt werden, wenn ein Mitglied in erheblichen Maßen gegen die Fanclub-Interessen verstoßen hat oder den Mitgliedsbeitrag schuldet. Der Ausschluss erfolgt durch Vorstandsbeschluss schriftlich unter Angabe der Gründe, nachdem dem betroffenen Mitglied Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Ausschluss erfolgt mit Zugang der Mitteilung durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung. Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft enden alle Rechte an dem Fanclub-Vermögen.

§ 5 Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt für den Rest des Jahres, und danach jeweils zum 01.01. eines jeden Geschäftsjahres, entrichtet.
Sollte die Mitgliedschaft im laufendem Geschäftsjahr beginnen, ist der Beitrag für die restliche Zeit zu entrichten.
Wer außerdem im 2. Halbjahr eintritt, muss automatisch den Beitrag des nächsten vollen Jahres mit entrichten.

Die Höhe des Beitrages legt der Vorstand fest.

§ 6 Vorstand

Die Organe des Fanclubs:

a) dem 1. Vorsitzenden

b) dem 2. Vorsitzenden

Alle Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Fanclubs sein. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorsitzenden.

§ 7 Sonstiges

Der Fanclub wendet sich gegen jede Form der Diskriminierung, sowie Beleidigung von Menschen und gegen jede Form von Rassismus und Sexismus, ferner gegen jegliche Art der Verächtlichmachung und Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Vorlieben und Neigungen.

Der Fanclub ist politisch und konfessionell neutral.

Respekt ist die Grundlage des gelebten Selbstverständnisses. Das Selbstverständnis soll nicht als Regelwerk empfunden werden. Es soll Grundlage des Denkens und Handeln aus Überzeugung sein. Dies anzuerkennen ist Teil der Aufnahme als Fanclub.

Insbesondere ist außerdem untersagt unwahre Tatsachen zu veröffentlichen und keine Beiträge die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen in Verbindung mit den Fanclub zu bringen.

Sollten sich Kontaktdaten, wie Adresse, Email-Adresse, ändern, sind Sie verpflichtet, dieses dem Fanclub umgehend mitzuteilen. Geschieht dies nicht, übernimmt dieser keine Gewähr dafür, dass eventuelle Ankündigungen und anderen Vergünstigungen an Sie nicht herangetragen werden.

 

Die vorstehende Satzung wurde am 01. September 2018 in Kiel beschlossen.